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Padel-Point

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    Court Branding

    So wird die Marke im physischen Raum sichtbar – vom Hallenbanner bis zur Outdoor-Fassade.

    In ArbeitStand 16.10.2026

    01

    Zuerst: Was erklärt der Raum?

    Jede Flächenentscheidung beginnt mit einer Frage: Erklärt der Raum an dieser Stelle den Absender oder nur die Sportart? Davon hängt ab, ob das Logo entfallen darf. Die Regeln kehren sich zwischen den Graden um.

    GradSituationDer Raum erklärtKonsequenz
    1Eigene Location, ortsfestDen Absender. Wer hier steht, weiß bei wem.Logo darf entfallen, der Claim wirkt als Statement, Glas trägt nur Zeichen.
    2Fremde Halle, ortsfestNur die Kategorie. Padel ja, Padel-Point nein.Jede Fläche steht allein: Absender, Aussage und Verweis gehören zusammen auf eine Fläche.
    3Fremdes Gelände, temporärNichts. Dafür stehen mehrere Träger im selben Blick.Der Auftritt ist ein Layout über mehrere Träger. Die Aufstellung wird Teil der Regel.
    4Träger ohne Raum (Textil, Tasche)Nichts. Ein einziges Sichtfeld.Die Einordnung ersetzt den Claim.

    02

    Die neun Zonen am Court

    Ein Padel Court hat neun unterscheidbare Branding-Flächen. Jede hat eigene Regeln für Logo-Variante, Text und Material. Gilt für Grad 1, also die eigene Location.

    ZoneFlächeLogoTextMaß
    ARückglasWortmarke oder Monogramm, weiß, Vinyl-Cut, außenKein Text2000 × 400 mm
    BSeitenglasMonogramm Outline, weißKein TextØ 300 mm
    COberes GlasFrei lassenKein Text–
    DGitter-BannerWortmarke horizontal, linksClaim rechts daneben1950 × 950 mm
    ENetzbandWortmarke klein, weiß auf PP-BlauKein Textmax. 9 cm hoch
    FNetzpfostenMonogramm Outline, weißKein Text, zu wenig Platz–
    GEingang, PrallschutzMonogramm, weiß auf DunkelgrauKein Text–
    HBodenKein LogoClaim nur temporär bei Events–
    IWindschutzWortmarke plus Hero-VisualNur OutdoorMesh, Meterware

    Wortmarke ist der Absender

    Überall dort, wo die Marke noch nicht selbstverständlich ist: Rückglas, Eingang, Gitter-Banner, jeder portable Träger.

    Monogramm ist der Anker

    Dort, wo die Marke im Kontext bereits erkennbar ist: Seitenglas, Netzpfosten, Prallschutz.

    Kein Logo, wenn der Text führt

    Nur im eigenen Raum, und nur außerhalb der Kameraachse. Umkleide- und Lounge-Taglines stehen allein, weil der Raum die Marke ist. Ein Träger, der den Raum verlassen kann, braucht immer einen Absender.

    Kameraachse: Monogramm unter dem Claim

    Der Court ist rundum verglast. Eine Wand in seiner Blickachse liegt deshalb auf fast jedem Spielfoto im Hintergrund, und das Foto verlässt die Halle. Dort trägt der Claim das Monogramm darunter, zentriert, rund eine Versalhöhe hoch. Nie die Wortmarke, sie erklärt einen Absender, der im Raum bereits geklärt ist.

    04

    Glas

    So

    • Höchstens ein Logo pro Glaswand.
    • Immer außen applizieren. Innen verändert die Folie den Ballabprall und das Bruchverhalten.
    • Weiß ist Standard, Schwarz die Alternative.
    • Logo in den unteren Bereich der Wand, nicht mittig, nicht oben.
    • Oberes Glas frei lassen.

    Nicht

    • Kein Text auf Glas. Weder Claim noch Tagline noch URL. Gilt für durchsichtiges Court-Glas. Schaufenster: siehe Retail / Store. Ein deckendes Folienband ist ein eigener Träger (siehe Claim).
    • Kein Blau auf Glas.
    • Keine Folie auf der Innenseite.
    • Keine One-Way-Vision-Folie.
    • Kein Co-Branding mit Drittmarken auf Glas.

    Höchstens 30 % Bedeckung je Scheibe, gemessen an der tatsächlich deckenden Fläche, nicht an der Bounding Box. Ein Outline-Logo zählt nur mit seiner Linienbreite.

    Die Ausnahme: großes Outline-Monogramm

    Das Outline-Monogramm darf größer und mittig auf dem Rückglas stehen. Das ist bewusst so, kein Verstoß gegen die Bedeckungsregel: Weil nur die Linie deckt, bleibt die Sicht praktisch unbeeinträchtigt, und die Fläche bleibt wettkampftauglich. Ein großflächiges Branding wäre an derselben Stelle nicht möglich. Ausführung als Vinyl-Cut, damit es sich für ein Turnier in unter einer Stunde abziehen lässt.

    FIP-Turnierbetrieb

    Für Turniere der FIP Tour gelten strengere Grenzen: Glas-Vinyls höchstens 35 cm ab Boden, beidseitig bedruckt, außen appliziert, Hintergrundfarbe wie die Wand. Deshalb Glas-Branding grundsätzlich temporär entfernbar ausführen, also Vinyl-Cut statt Keramikdruck.

    05

    Im fremden Raum

    Hängt eine Bande in einer fremden Halle, erklärt der Court die Sportart, aber nicht uns. Die Fläche steht allein, niemand sieht zwei davon gleichzeitig. Deshalb gelten andere Regeln als am eigenen Court.

    ElementRegel
    AbsenderPflicht, und zwar die Wortmarke. Das Monogramm setzt Wiedererkennung voraus, die in fremder Halle nicht gegeben ist.
    AussageClaim oder Tagline, nie beides. Die Rangaussage „Deutschlands Padelshop #1“ gehört nicht auf eine Bande, sie liest dort als Werbung statt als Orientierung.
    VerweisURL ist hier sinnvoll, sonst fehlt der Weg von der Halle in den Shop.
    AkzentlinieGenau eine pro sichtbarer Fläche. Stehen Logo, Claim und URL zusammen, trägt genau eines die Linie.
    FarbeWeiß auf Schwarz. Blau nur in der Linie, nie als Fläche.
    VerhältnisDas Logo nimmt höchstens die Hälfte der Bannerbreite ein.

    Screens in der fremden Halle

    Ein Display in fremdem Raum hat keinen Absender, anders als Social-Video, bei dem das Profilbild absendet. Deshalb steht die Wortmarke (bei Kooperation das Lockup) über die ganze Laufzeit in einer Ecke, in Mindestgröße (120 px Breite), mit mindestens 5 % Rand zur Bildkante. Regeln für Bewegung: Retail / Store, Bewegtbild auf Screens.

    06

    Lesbarkeit auf Distanz

    Was eine Fläche tragen kann, hängt an der Leseentfernung.

    StufeEntfernungWas die Fläche trägt
    Fernab 15 mNur das Zeichen. Keine Akzentlinie, die Fläche bleibt schwarz-weiß.
    Mittel4 bis 15 mClaim oder Headline.
    Nahunter 4 mTagline, Detail, Fließtext.

    Faustregel aus der Werbetechnik: Versalhöhe in Zentimetern mal drei ergibt die maximale Leseentfernung in Metern. Versalien kosten gegenüber gemischter Schreibweise 10 bis 20 % Lesbarkeit, das ist einzurechnen. Unter zwei Metern wird nicht mehr in Fugaz One gesetzt, sondern in Fira Sans in normaler Schreibweise.

    Pflicht-Kleintext auf Großformaten

    Gilt für Pflichthinweise auf Plakat, Banner, Schaufenster, Court-Branding und POS: Rabatt-Ausschluss, Sternchen-Auflösung, Teilnahmebedingungen.

    • Mindestens 1/10 des Blickfangs: Die Versalhöhe des Pflichthinweises beträgt mindestens ein Zehntel der Versalhöhe der Hauptaussage.
    • Rund 3 mm Versalhöhe pro Meter Leseabstand: Ein Plakat, das aus 3 m gelesen wird, braucht im Pflichthinweis etwa 9 mm Versalhöhe.
    • Nie kleiner als der übrige Funktionstext auf demselben Träger.
    • Räumlich beim Blickfang, damit Aussage und Einschränkung zusammen gelesen werden.
    • Die echte Größe zählt: Ist sie nicht bekannt, wird sie aus dem fertigen Layout und dem Endformat zurückgerechnet, nicht am Bildschirm geschätzt.
    • Eine Fußnote präzisiert, sie widerspricht nicht: „ALLE MARKEN“ mit einem Sternchen, das Marken ausschließt, ist nicht heilbar, egal wie groß der Hinweis steht. Dann muss die Hauptaussage geändert werden.

    07

    No-Gos

    • Blaue Glasfolierung oder blaue Banden
    • Text auf Court-Glas (Schaufenster: siehe Retail / Store; ein deckendes Folienband ist ein eigener Träger, siehe Claim)
    • Folie auf der Glas-Innenseite
    • Monogramm als Muster oder Tapete
    • Claim als dauerhafte Bodenmarkierung
    • Logo auf dem Court-Boden, außer als temporäre Event-Folie
    • Die Rangaussage am Cage oder auf Banden
    • Ein Statement ohne Absender in Sichtweite
    • Freestyle-Texte ohne zentrale Freigabe
    Banner am Gitter
    Banner am Gitter
    Hallenwand
    Hallenwand
    Counter & Empfang
    Counter & Empfang
    Netzkante Indoor
    Netzkante Indoor
    Rückglas Indoor
    Rückglas Indoor
    Spielerkabine
    Spielerkabine
    Outdoor-Fassade
    Outdoor-Fassade